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Teilnahmebedingungen

§1) Bei dem Poker-Run handelt es sich um eine durch einen eingetragenen Verein organisierte Veranstaltung. Die Veranstaltung dient dem Zweck der Unterhaltung und ist kein Motorbootrennen.

§2) Es dürfen nur Boote mit einer Rumpflänge von mindestens 24 Fuß teilnehmen. Das Boot muss angemeldet sein und sich in einem verkehrstüchtigen Zustand befinden. Der Veranstalter behält sich vor eine Teilnahme zu verweigern, wenn er der Auffassung ist, dass das teilnehmende Boot nicht in einem verkehrstüchtigen Zustand ist.

§3) Die Teilnahme findet auf eigenes Risiko statt. Für eventuelle Schäden jeglicher Art, haftet jeder Teilnehmer / Eigner selbst. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden an den Booten, Personen oder sonstigen Gegenständen, die ein Bootsführer oder Gast eines Bootsführers einem Dritten zufügt. Der Teilnehmer stellt die Funboats GmbH und deren Helfer und Beauftragte von jeder Haftung frei.

§4) Jedes teilnehmende Boot oder Team hat eine eigene Bootshaftpflicht - Versicherung zu unterhalten. Diese muss zum Zeitpunkt der Veranstaltung Gültigkeit haben, damit der Versicherungsschutz gewährleistet ist.

§5) Jeder Bootsführer muss im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis und Bootszulassung für das jeweilige Revier sein. Diese Fahrerlaubnis und Zulassung hat jeder Teilnehmer an der Veranstaltung mitzuführen und beim Briefing vorzulegen. Ist der verantwortliche Bootsführer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis und Zulassung wird er von der Teilnahme ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Rückzahlung der Teilnahmegebühr besteht dadurch jedoch nicht.

§6) Bei der Teilnahme an dem Poker-Run hat sich jeder Bootsführer und Passagier an die vorgeschriebenen Wasserstraßen Schifffahrts Verordnungen zu halten, sowie die Verkehrsregeln zu beachten und auffälliges, störendes oder mutwilliges Handeln zu vermeiden. An den Pokerstationen, Häfen, Tankplätzen und allen anderen Sammelpunkten der Strecke ist Sog und Wellenschlag zu vermeiden. Sofern umschaltbare Auspuffanlagen vorhanden sind, müssen diese an den oben genannten Punkten auf „Unterwasser“ umgeschaltet werden. Insbesondere vor den Gasthäfen und Liegezonen der Veranstaltung ist das „Auf- und Abfahren“ und „Kurven ziehen“ zu unterlassen.

§7) Während der Wertungstour sind Pulkbildungen zu vermeiden. Wir empfehlen, wenn möglich im Kielwasser des Vorausfahrenden zu fahren.

§8) Die Berufs und Gewerbeschifffahrt hat immer Vorrang und darf unter keinen Umständen behindert oder gefährdet werden.

§9) Bei auffälligen Verhalten kann der entsprechende Teilnehmer von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Ein Anspruch auf Rückzahlung der Teilnahmegebühr besteht dadurch jedoch nicht.

§10) Jeder Teilnehmer hat sich auf eigene Verantwortung um ausreichende Treibstoffreserven zu kümmern, um das Ziel erreichen zu können. Bleibt ein Teilnehmer wegen Treibstoffmangels liegen, wird eine Strafgebühr von 250 Euro fällig.

§11) Der Veranstalter behält sich vor, aus Witterungsgründen wie z.B. stark anhaltender Niederschlag, die Strecke zu verkürzen, die Veranstaltung kurzfristig abzusagen oder auf einen entsprechenden Ausweichtermin zu verlegen.

§12) Wer sich anmeldet und schließlich doch nicht teilnehmen kann, verliert den Anspruch auf Rückzahlung des Startgeldes.

§13) Jeder Teilnehmer hat seinen Müll, z.B. leere Bierdosen, Flaschen oder Grillreste wieder mitzunehmen, oder bestimmungsgemäß an den dafür vorgesehenen Orten zu entsorgen.

§14) In den Häfen hat sich jeder am Poker – Run teilnehmende Bootsfahrer und seine Crew oder Gäste über die jeweils ausgeschriebenen Hafen- und Stegverordnungen zu informieren und diesen unbedingt Folge zu leisten.

§15) Auf Grund der örtlichen Beschaffenheiten während der unterschiedlichen Aufenthalte sind keine Haustiere gestattet.

§16) Kinder unter 12 Jahren sind in der Crew nicht zugelassen.

§17) Alle Bootsinsassen müssen während des Poker-Runs eine Schwimmweste tragen, diese muss den geforderten Sicherheitsbestimmungen des jeweiligen Reviers entsprechen und die nötigen Prüfzeichen aufweisen.

§18) Lärm oder Krach auf den Anlagen, die andere Bootsanlieger stören oder belästigen könnten sind absolut zu vermeiden (siehe auch §9).

§19) Den Weisungen der Hafenmeister, des Veranstalters, dem Aufsichtspersonal der Funboats GmbH und der mitwirkenden Clubs in den Häfen ist immer Folge zu leisten.

§20) Die ausgehändigten Couverts mit den innen liegenden Spielkarten müssen bis zur Siegerehrung, bzw. Auswertung geschlossen bleiben. Wer dennoch vorzeitig ein Couvert öffnet wird disqualifiziert und verliert den Anspruch auf einen Gewinn. Wer ein Couvert verliert, kann gegen eine Strafgebühr von 50 Euro, eine Karte nachkaufen. Verliert der Teilnehmer mehrere Couverts wird er disqualifiziert. Die verschlossenen Couverts werden am Zielhafen einer Jury zur Auswertung ausgehändigt. Jeder Teilnehmer kann nach der Auswertung bis zu vier Karten zum Preis von 50 € nachkaufen. Der Veranstalter bestimmt wann die Nachkaufmöglichkeit beendet wird. Einsprüche gegen das Wertungsverfahren oder die Ermittlung der Gewinner sind ausgeschlossen.

§21) Jeder Teilnehmer hat dem Veranstalter entsprechende Werbeflächen (gem. Funboats GmbH Klebeplan) auf seinem Boot kostenlos zu Verfügung zu stellen. Werbung auf den Booten oder in jeglicher anderen Form (z.B. Prospekte/Flyer/Videos) ist nur den offiziellen Sponsoren der Veranstaltung gestattet und bedarf grundsätzlich der Genehmigung durch die Funboats GmbH Alle Rechte an Bild und Filmmaterial liegen bei der Funboats GmbH

§22) Es handelt sich um eine privat organisierte Veranstaltung. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

§23) Alle teilnehmenden Boote müssen während des Poker-Runs über ein Mobilfunktelefon erreichbar sein. Diese Rufnummer ist bei der Papierabnahme zu hinterlegen. Bei technischem Defekt oder einer Havarie eines teilnehmenden Bootes hat der Skipper dies unverzüglich dem Orgateam mitzuteilen und sein Boot unverzüglich außerhalb des Fahrwassers zu sichern und festzumachen. Für die Bergung und den Abtransport hat der Teilnehmer selbst Sorge zu tragen.

§24) Der Veranstalter haftet nicht für abhanden gekommene Sachen.

§25) Der Veranstalter hat das Hausrecht und kann bei Zuwiderhandlungen von seinem Recht Gebrauch machen und Teilnehmer ausschließen oder des Platzes verweisen.

Folgende Unterlagen werden vor dem Start ausgehändigt. Bitte auf Vollständigkeit überprüfen:

  • Teilnahmebedingungen
  • Startnummern
  • Fahrtroute mit Kilometerangaben
  • Mobilfunknummer der Orga
  • T-Shirt
  • Veranstaltungsprogramm


Ich wurde über die Bedingungen und Durchführung der Veranstaltung ausreichend informiert.

Mit nachfolgender Unterschrift wird bestätigt, dass ich die Teilnahmebedingungen gelesen habe und diese anerkenne. Mir ist bekannt, dass ich bei Zuwiderhandlung umgehend ausgeschlossen werden kann.

Einen Rückzahlungsanspruch der Teilnahmegebühr habe ich dadurch nicht. Mit meiner Unterschrift stelle ich den Veranstalter Funboats GmbH und dessen verantwortliche Personen und Helfer von jeder Haftung frei.