Bootshaftpflicht
Ein Wassersportfahrzeug stellt ein besonders hohes Risiko dar. Eine kleine Unaufmerksamkeit, ein unbedachtes Manöver
und wer Pech hat zahlt ein Leben lang.
Mit einer Haftpflichtversicherung sieht die Sache zum Glück ganz anders aus. Wenn Schadenansprüche an Sie
gestellt werden, übergeben Sie die Sache einfach an den Haftpflichtversicherer und Ihr Versicherungsvertreter
erledigt den Rest.
In einigen Ländern bestehen sogar gesetzliche Vorschriften, die eine Haftpflicht -Versicherung für Ihr Sportboot
oder Yacht vorschreiben.
Die Leistungen einer Haftpflichtversicherung
- Prüfung der Haftungsfrage (ob und in welcher Höhe Verpflichtung zum Schadenersatz besteht)
- Wiedergutmachung des Schadens bei berechtigten Ansprüchen
- Abwehr unberechtigter Schadenersatzforderungen, wozu auch die Führung und Kostenübernahme eines
Prozesses gehört
- mitversichert sind Vermögensschäden und Mietsachschäden bis jeweils 200.000 EUR
- mitversichert sind Beiboot, Trailer oder ein vorübergehend gemietetes oder geliehenes fremdes Wassersportfahrzeug, welches der Art und Größe des versicherten Wassersportfahrzeuges entspricht
Hier einige Schadensbeispiele, die unter das Haftpflichtrisiko fallen:
- Bei einem Rangiermanöver (z.B. beim Einparken in Ihre Box), lassen Sie die erforderliche Sorgfalt außer acht,
stoßen gegen ein anderes Boot und beschädigen dieses.
- Sie überfahren einen Schwimmer, der für Sie nicht erkennbar war.
( Der Schauspieler Götz George wurde beim Schnorcheln von einem Sportbootfahrer überfahren und hat
sich durch den Propeller schwere Schnittwunden am Bein zugezogen. Der Eigner wurde zu
Schmerzensgeld von 75 000.- Euro verurteilt)